Fragen & Antworten

Was darf in den Selbermachersack rein?

Für was kann ich den Selbermachersack verwenden?
Hausmüll, Restmüll, Tapeten, Teppichböden, Bodenbeläge, …

Gesamte Schrankinhalte bei Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen
Wenn Sie eine Haushaltsauflösung oder Firmenauflösung vor sich haben, dann ist der Selbermachersack Ihr Retter in der Not. Sie können entspannt ohne lästiges Schleppen das Nützliche vom Unnützlichen trennen.
Bei Bedarf bringen bringen wir auch Ihre Akten mit dem Selbermachersack zu einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit Nachweis.

Was darf nicht in den Selbermachersack?

  • Fremdstoffe (Sondermüll).
  • Asbest.
  • Lacke & Farben.
  • Giftige oder brennbare Flüssigkeiten werden von uns aussortiert und gesondert in Rechnung gestellt.